Probleme mit der Datensicherheit sind also nichts Neues. Sie werden aber durch die Vernetzung von allem und jedem verschärft, zum einen weil die Entwickler der vernetzten Geräte dem Thema viel zu wenig Aufmerksamkeit widmen und zum anderen weil sie nicht offenlegen, welche Informationen sie sammeln und wofür. Von einem haarsträubenden Fall berichtete ein Sicherheitsexperte, der für die Firma ERNW Penetrationstest durchführt, vor ein paar Monaten auf dem TechDay der PROSTEP AG: Eine mit dem Internet vernetzbare Personenwaage, die neben Benutzerdaten Daten wie Gewicht, Blutdruck etc. auch noch das Passwort des Modems in die Cloud schickt – und das auch noch unverschlüsselt.
Im Falle einer Personenwaage mag das noch harmlos erscheinen, aber wenn komplexe medizintechnische Geräte in einem Krankenhaus plötzlich ferngesteuert werden können, ist unter Umständen das Leben von Patienten in Gefahr. Verantwortlich für die Sicherheit sind laut deutschem Gesetzgeber aber eigentlich nicht die Gerätehersteller, sondern ihre Betreiber, die meist gar nicht so genau wissen, welche Informationen die Geräte im Einzelnen erfassen und wie sie sie kommunizieren werden und die auch wenig direkten Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn sie nicht die Gewährleistung verlieren wollen.
Die Hersteller von smart vernetzten Produkten sollten deshalb meines Erachten für grobe Datensicherheitsmängel haftbar gemacht werden. Und sie sollten verpflichtet sein offenzulegen, welche Informationen sie erfassen, auswerten und an Dritte weitergeben. Das gilt nicht nur für die Hersteller von Hardware, sondern auch für die Software-Hersteller im weitesten Sinne. Über Amazon wird zwar gerne und viel gemeckert, aber die Hersteller von PLM-Systemen sind ihren Kunden gegenüber manchmal auch nicht viel transparenter. Und das obwohl inzwischen alle den Code of PLM Openness unterzeichnet haben, der klar festlegt, dass die mit den Werkzeugen erzeugten Daten den Kunden gehören. Das gilt nicht nur für die CAD- und Metadaten, sondern auch für Kennzahlen aller Art.
Vor ein paar Wochen sprach ich mit dem Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, das mit den Software-Werkzeugen eines namhaften deutschen PLM-Anbieters Isolierungen für Gas- und Dampfturbinen entwickelt. Er beklagte sich darüber, dass sein Software-Lieferant bislang nicht offengelegt habe, welche Informationen über die Software-Nutzung erfasst werden, geschweige denn zugesichert habe, dass keine Informationen über Kundenprojekte erfasst und ausgewertet würden. Genau dazu muss er sich aber gegenüber seinen Auftraggebern verpflichten. Die Sache ist deshalb delikat, weil zu den Kunden des Unternehmens große international tätige Turbinen-Hersteller gehören, die in direkter Konkurrenz zur Muttergesellschaft des PLM-Herstellers stehen.
CAD- und PLM-Systeme erfassen mittlerweise eine Vielzahl von Informationen über das Nutzerverhalten: Wer die Software wo nutzt, wie lange er sie nutzt, welche Funktionen mehr und welche weniger genutzt werden etc. Das ist nicht grundsätzlich schlecht, denn diese Informationen können zu Kennzahlen verdichtet werden, die Auskunft über die Effizienz des PLM-Einsatzes geben, und auch darüber, wo die Anwender vielleicht Schulungsbedarf haben. Dem Systemhersteller helfen diese Angaben bei der Weiterentwicklung der Software und der Lizenzgestaltung.
Diese Win-Win-Situation kann aber nur funktionieren, wenn alle Beteiligten einen offenen Umgang mit den Informationen pflegen: Die Software-Hersteller über das was sie erfassten, die Anwenderunternehmen über das was sie damit machen: Und in keinem Fall – das ist schon ein Gebot des Datenschutzes – darf die Erfassung und Auswertung nutzerspezifischen Informationen zum Schaden der Nutzer sein.